Teklens Service Agreement.
Dieses Service Agreement regelt die Nutzung der Software-as-a-Service-Plattform «Teklens» und die dazugehörigen Product-Management-Support-Leistungen. Anbieterin ist die Teklens GmbH (i.G.), Rüti ZH («Anbieterin»). «Kunde» ist das in der jeweiligen Offerte bezeichnete Unternehmen. Die Offerte und dieses Agreement bilden zusammen den Vertrag; bei Widersprüchen geht die Offerte vor.
01Leistungen
Die Anbieterin erbringt die folgenden Leistungen («Services»):
a) Plattform-Lizenz: ein nicht-exklusives, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der Teklens-Plattform für interne Zwecke des Kunden, während der Vertragslaufzeit und im Umfang der Offerte.
b) Product-Management-Support: Onboarding und Enablement, Anbindung der bestehenden Werkzeuge und der Codebase, Aufbau der priorisierten Roadmap, Erstellung von Specs mit Code-Kontext sowie laufende Begleitung des Product-Teams.
Alle Leistungen werden mit der Sorgfalt einer guten Fachperson erbracht, als einfacher Auftrag nach Art. 394 ff. OR. Ein werkvertraglicher Erfolg ist nicht geschuldet. Vereinbarte Termine hält die Anbieterin ein; ohne Terminvereinbarung erbringt sie die Leistung innert angemessener Frist und behandelt Aufträge des Kunden mit Priorität.
Der Beizug von Subunternehmern oder Fachpersonen aus anderen Gebieten erfolgt nur mit schriftlicher Zustimmung des Kunden. Die Anbieterin haftet für deren Arbeit wie für eigene.
02Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt die für die Leistungserbringung nötigen Informationen und Zugänge bereit (z. B. API-Tokens, Freigaben) und bezeichnet eine Ansprechperson. Gelieferte Ergebnisse prüft der Kunde zeitnah und meldet Mängel umgehend.
03Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle nicht öffentlichen Informationen der anderen Partei vertraulich – unabhängig davon, ob sie als vertraulich gekennzeichnet sind, sofern ihre Offenlegung der anderen Partei schaden könnte. Eine Offenlegung ist nur zulässig, wenn sie gesetzlich verlangt wird oder die andere Partei vorgängig zustimmt.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt zeitlich unbeschränkt und überdauert das Ende dieses Agreements.
04Geistiges Eigentum
Alle Rechte an der Teklens-Plattform, ihrer Weiterentwicklung und der zugrundeliegenden Technik bleiben bei der Anbieterin. Der Kunde erhält das Nutzungsrecht gemäss Ziffer 01.
Kundenspezifische Arbeitsergebnisse (z. B. Reports, Konfigurationen, für den Kunden erstellte Dokumente) gehen mit vollständiger Bezahlung uneingeschränkt an den Kunden über; die Abgeltung ist in der Vergütung enthalten.
Sämtliche Rechte am Code und an den Geschäftsdaten des Kunden bleiben ausschliesslich beim Kunden. Kundendaten werden nicht für das Training von Modellen verwendet.
05Daten & Sicherheit
Hosting in der Schweiz/EU, vollständige Audit-Logs, Modellwahl pro Projekt. Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach der Datenschutzerklärung.
06Vergütung
Die Vergütung richtet sich nach der Offerte. Die Anbieterin stellt im Voraus Rechnung; Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar, sofern die Offerte nichts anderes regelt. Preise verstehen sich exklusive MWST.
Spesen (z. B. Reise, Unterkunft) bedürfen der vorgängigen schriftlichen Zustimmung des Kunden.
07Laufzeit & Kündigung
Das Agreement tritt am in der Offerte genannten Datum in Kraft. Jede Partei kann es mit einseitiger Erklärung je auf Ende eines Monats kündigen. Während der Kündigungsfrist stellt die Anbieterin die übernommenen Arbeiten fertig; der Kunde bezahlt sie wie vereinbart.
Bei einer wesentlichen Vertragsverletzung kann die andere Partei fristlos kündigen, wenn die Verletzung trotz schriftlicher Abmahnung mit angemessener Nachfrist nicht behoben wird – oder wenn sie ihrer Natur nach nicht behoben werden kann.
08Schlussbestimmungen
Ist eine Bestimmung dieses Agreements ungültig, bleibt der Rest wirksam; die Parteien ersetzen die ungültige Bestimmung durch eine gültige, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Änderungen bedürfen der Schriftform.
Die Parteien bemühen sich um eine gütliche Einigung. Gelingt sie nicht, ist das zuständige Gericht in Zürich ausschliesslich zuständig. Es gilt materielles Schweizer Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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